Juni 2010: Wendehammer-Planung im Naturschutzgebiet ruft unseren Protest hervor
Die Stadt Hamm plant, an der Östingstraße im Stadtteil Pelkum einen Wendehammer anzulegen. Grundsätzlich ist gegen einen Wendehammer erst einmal nichts einzuwenden - wenn davon nicht ausgerechnet ein Naturschutzgebiet (NSG) betroffen ist.
Die Voraussetzungen:
Die Östingstraße ist schmal, schlecht ausgebaut, auf einer Seite von einem Bahndamm eingegrenzt, während auf der anderen Seite Gewerbebetriebe liegen. Hin und wieder gibt es LKW, die die Hinweistafeln auf eine Durchfahrtshöhe von 2,90 m missachten und die Östingstraße als Abkürzung Richtung Gewerbegebiet Bönen-Weetfeld oder Richtung Autobahnauffahrt Hamm-Bönen benutzen wollen. Am 90-Grad-Knick der Östingstraße, bevor man die Günterstraße erreicht, gibt es dann an der zweiten Bahnunterführung an dieser Straße für große LKW kein Weiterkommen mehr.
Die Stadt Hamm argumentiert, dass es dann beim Zurücksetzen zu gefährlichen Situationen kommen würde und will daher für 100.000 Euro einen Wendehammer bauen.
Unsere Meinung dazu:
Hier wird völlig ohne Not knappes Geld ausgegeben für eine Gruppe von Verkehrsteilnehmern, die sich nicht an Verkehrszeichen halten. Wen wollen die LKW eigentlich nach der Brücke anfahren? Die dort wohnenden Eigenheimbesitzer sicher nicht! Diejenigen LKWs, die die Gewerbebetriebe beliefern, können auf den Höfen der Betriebe wenden; diejenigen, die Fahrstrecke abkürzen wollen, werden ein Problem haben, das der Stadt Hamm keine 100.000 Euro wert sein sollte. Ein Unfallschwerpunkt durch Wendemanöver besteht dort jedenfalls nicht!
10 % NSG-Fläche fordert das Landschaftsgesetz (LG). Hamm hat gerade einmal 6 % erfüllt. Schon daher verbietet sich der Flächenverbrauch der Hammer NSG. Dieses NSG ist festgesetzt worden, weil in ihm vom Aussterben bedrohte Arten leben, nachzulesen im Landschaftsplan Süd, festgestellt von der Stadt Hamm. Nun hat der Gutachter, der den Wendehammerbereich aus ökologischer Sicht zu beurteilen hat, sinngemäß gesagt, da wäre ja „nichts los" im NSG-Bereich des vorgesehenen Wendehammers. Mag sein, dass gerade an dieser Stelle das ökologische Leben nicht pulsiert, aber jedes NSG benötigt eine Pufferzone um seinen schützenswerten Kernbereich. Das sollte auch in Hamm so sein!
Hinzu kommt: Diese NSG liegt abgeschottet am Ende der Östingstraße, Bewuchs und Bodenform bieten natürliche Barrieren vor unberechtigtem Betreten. Demnächst wird die Straße hier ins NSG geführt, haben Müllfrevler freien Zugang zu einem neuen Abladeplatz. Dazu hat die Stadt Hamm aber ein Patentrezept empfohlen: Sie will Schilder mit Aufschriften wie „Müllabladen verboten" aufstellen. Soll das wirklich hilfreich sein? Damit das Müllabladen aber (theoretisch) nicht passieren kann, soll der Wendehammer beleuchtet werden, und zwar mit „insektenfreundlicher" Beleuchtung. Das ist ökologisch betrachtet zwar besser, als würden Halogenstrahler angebracht, aber auch die insektenfreundlichen Leuchtmittel werden die vielen Insekten, die dort leben und die die Lebensgrundlage des NSG darstellen, in vieltausendfacher Zahl sinnlos um die Lampen schwirren lassen, bis sie absterben.
Eine Befreiung von den Eingriffsverboten eines NSG (dazu zählt die Planung dieses Wendehammers) darf nur erteilt werden, wenn die Versagung zu einer „nicht beabsichtigten Härte führen würde". Wem wird hier eine besondere Härte angetan? Den wenigen LKW-Fahrern, die sich nicht um Hinweisschilder scheren? Die Befreiung sollte aber auch erteilt werden, wenn sie „dem Allgemeinwohl dient". So steht es im LG. Auf die Frage, wie das Allgemeinwohl durch einen unbenötigten Wendehammer in einem NSG gesteigert werden kann, ist dem NABU Hamm nicht plausibel.
Der „Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde der Stadt Hamm" hat es abgelehnt, die Befreiung von der NSG-Verordnung zu erteilen. Dieser Widerspruch liegt jetzt vor und muss behandelt werden. Im Umweltausschuss des Rates der Stadt Hamm ist die Planung bereits diskutiert worden. Die CDU-FDP-Mehrheit hat die Argumente von SPD, Die Grünen und Linke gegen den Wendehammerbau nicht entkräften können, aber für die Planung gestimmt. Natürlich hat auch der Rat der Stadt Hamm den Bau befürwortet.
Vor der Novellierung des Landschaftsgesetzes waren die gesetzlichen Bestimmungen so, dass ein Widerspruch des Landschaftsbeirats zu einer abgelehnten Baumaßnahme im NSG von der Höheren Landschaftsbehörde der Bezirksregierung (hier also die Höhere Landschaftsbehörde Arnsberg) behandelt werden musste. Damals kam es vor, dass solche Widersprüche auf örtlicher Ebene dann auch auf der übergeordneten Ebene verstanden und ihnen gefolgt wurde. Das ist von der CDU-FDP-Regierung des Landes NRW geändert worden, um solche Verfahren leichter in planerisches Recht umsetzen zu können. Über den Widerspruch des Landschaftsbeirates entscheidet seit der Gesetzesnovellierung der Rat der jeweiligen Kommune - es ist kaum vorstellbar, dass der Rat einer Kommune dem Widerspruch eines Landschaftsbeirats zustimmen wird!
In der nächsten Sitzungsrunde des Rates der Stadt Hamm (Juli 2010) wird nun über den Widerspruch des Landschaftsbeirats beraten und entschieden.
Termine
Aktuelle Termine online finden Sie
Termine bis März 2011 zum Ausdrucken als PDF
Kontakt
NABU
Stadtverband Hamm e.V.
Weetfelder Str. 179
59077 Hamm
Tel.: 02381/44 35 80
Fax: 02381/43 14 16
